Arbeiten z.B. im Kindergarten, Hort, Jugendheime oder auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Planen und organisieren unterschiedlicher Aktivitäten, wie z.B. das Freizeitprogramm und die Kinderbetreuung
- Ausbildung zum Erzieher oder eine Anerkennung als pädagogische Fachkraft gemäß § 7 KiTaG
- Freude, Kinder auf ihrem individuellen Entwicklungsweg zu begleiten und zu fördern
- Offenheit und Einfühlungsvermögen für die Lebenslagen der Kinder und deren Familien
- Wir unterstützen Dich bei der Suche nach einer erfüllenden Arbeitsstelle im sozialen Bereich.