Die Bezirksregierung Münster besetzt
zum 01.08.2025 eine befristete Teilzeitstelle als
Schulpsychologe/Schulpsychologin (w/m/d)
(Entgeltgruppe 13 TV-L)
an der Schulpsychologischen Beratungsstelle der Stadt Dorsten:
Stellenumfang von 0,50 befristet bis 31.07.2026
Verlängerungen, ggf. mit geringerem Stellenumfang, sind voraussichtlich möglich.
Der Einsatz erfolgt am Standort Dorsten. Schulpsychologie unterstützt die Schulen aller Schulformen (einschl. der Ersatzschulen) der Stadt Dorsten, die Lehrkräfte sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages.
In der Schulpsychologischen Beratungsstelle arbeiten Beschäftigte des Landes und kommunale Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zusammen. Kooperationsbereitschaft wird vorausgesetzt.
Der Einsatz in den Schulen der Stadt umfasst die Hälfte der Arbeitszeit.
Die Aufgaben der Schulpsychologie erfolgen auf der rechtlichen Grundlage des Erlasses vom 08.01.2007 (BASS 21-01 Nr. 15). Hierzu gehören u. a.:
Unterstützung von Schulen bei krisenhaften Situationen sowie bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten der Beratung zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen.
Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte bei Schulproblemen und Erziehungsfragen
Schullaufbahnberatung auch im Hinblick auf individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler
Mitwirkung bei der Fortbildung und Supervision von Lehrkräften und Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten (u. a. Einrichtungen der Jugendhilfe und der Erziehungsberatung) Zugangsvoraussetzung ist ein an einer Universität mit der Diplom- Prüfung oder einem Masterabschluss abgeschlossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, in einem Akkreditierungsverfahren als für den höheren Dienst geeignet eingestuftes, Studium der Psychologie an einer Fachhochschule.
Im Falle eines ausländischen Studienabschlusses ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit (Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)) vorzulegen.
Berufserfahrung im schulpsychologischen Dienst ist förderlich.
Die Einstellung erfolgt als Regierungsbeschäftigte:r in der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.
Die Arbeitszeit regelt sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Es ist notwendig, zu den Servicezeiten der Beratungsstelle tätig sein zu können. Mobiles Arbeiten ist möglich und notwendig. Die Teilnahme an den Teamsitzungen (derzeit am Mittwoch) ist obligatorisch.