Die hessische Justiz f rdert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nachfolgend finden Sie alles, was Sie über diese Stelle wissen müssen und was von den Bewerbern erwartet wird.
Erw nscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben f r die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabh ngig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identit t, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identit t.
Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung und Bef higung bevorzugt eingestell Als Allgemeiner Justizvollzugsdienst bringen Sie die ca.
4300 Gefangenen des Landes sicher unter und tragen dazu bei, Sie zu bef higen, nach ihrer Strafverb ung ein Leben ohne Straftaten zu f hren.
Sie sind die erste Ansprechperson f r die Gefangenen, sie ordnen und gestalten deren Tagesablauf, Sie vermitteln den Gefangenen den Wert eigener Arbeit, aber auch Grenzen und Regeln, deren Einhaltung Sie berwachen.
Um in kritischen Situationen einen k hlen Kopf bewahren zu k nnen, werden unsere Vollzugsbeamtinnen und -beamten in Selbstverteidigung und Deeskalation trainiert.
Sie besitzen die deutsche Staatsangeh rigkeit, die eines EU Mitgliedsstaates oder eines anderen Staates, mit dem ein Assoziierungsabkommen besteht.
Sie sind nicht mit Gesetzesverst en aktenkundig geworden und treten f r die Werte des Grundgesetzes und der hessischen Verfassung ein.
Ihre wirtschaftlichen Verh ltnisse sind geordnet.
Sie sindmindestens 18 und h chstens 40 Jahre alt.
Sie besitzen einen mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Sie sind vollzugsdiensttauglich nach Polizeidienstvorschrift 300 (Medizinische Eignung). xgcbozq
Sie stellen sich zus tzlich zu dem blichen Auswahlverfahren einem Test, in dem Sie ihre k rperliche Fitness nachweisen.