Sie unterstützen die Einrichtungsleitung bei
– der pädagogischen und organisatorischen Leitung der Tageseinrichtung, der Fachaufsicht und Personalführung der nachgeordneten Beschäftigten.
– der Kooperation und Zusammenarbeit mit den Eltern im Sinne einer Erziehungspartnerschaft.
– der aktiven Beteiligung an der Weiterentwicklung bestehender bzw. an der Entwicklung neuer Konzeptionen zur Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags der Einrichtung.
– der Vernetzung mit den sozialen Diensten zur Gewährleistung des Kindeswohles (Umsetzung des § 8a SGB VIII).
– der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.
– der Kooperation mit der benachbarten Grundschule.
– der Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden, Einrichtungen und Fachdiensten.
– der Öffentlichkeitsarbeit.
Gegebenenfalls werden einzelne Aufgabenfelder zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.