Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 24 am Dienstort in Arnsberg mehrere
Apothekerinnen / Apotheker (m/w/d) als Pharmaziedezernentinnen / Pharmaziedezernenten im Bereich Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz
(Entgeltgruppe 13-14 der EGO zum TV-L)
Die ausgeschriebenen Stellen sind unbefristet.
Bewerbende, die bereits in der EG 14 der EGO zum TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Wir suchen Sie zur Mitwirkung an der Durchsetzung des Arzneimittelgesetzes im Regierungsbezirk Arnsberg im Fachbereich medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten.
Eine Approbation als Apothekerin oder Apotheker.
möglichst mehrjährige praktische Berufserfahrung überwiegend in der Herstellung, Qualitätskontrolle oder Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Industrie,
die Qualifikation nach § 15 AMG bzw. die Qualifikation als GMP-Inspektorin oder Inspektor, alternativ praktische Berufserfahrung in der pharmazeutischen Überwachung,
fundierte Kenntnisse und sicherer Umgang mit den wichtigsten MS Office-Anwendungen (insbesondere MS Word, Excel, Powerpoint und Outlook) sowie eine Affinität zu Computersystemen und
gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Ein Führerschein der Klasse B bzw. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Dienstreisen zur Überwachung von Betriebsstätten in außereuropäischen Staaten wird vorausgesetzt.
Zwingend erforderlich ist das Interesse und die Bereitschaft zum Absolvieren einer Ausbildung zur GxP-Inspektorin oder zum GxP-Inspektor.
Sie erfordert eine offene und kooperative Einstellung und Bereitschaft zur Teamarbeit.
Sie arbeiten engagiert, ergebnisorientiert, strukturiert und selbständig.
Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 01.03.2026 über unser online-Bewerbungsportal ein:
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten stehen Ihnen Frau Dr. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.