Als Straßenbaulastträger sorgt der Verantwortliche für ein gut unterhaltenes und sicheres Netz von 650 Kilometern Kreisstraßen, 380 Radwegen und 130 Ingenieurbauwerken.
Leiter der Straßenmeisterei
Die Straßenmeisterei betreut das Kreisstraßennetz im Bereich Rotenburg und Sandbostel. Sie trägt Verantwortung für 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sieben Auszubildende zum Beruf des Straßenwärters.
Ihre Aufgaben:
* Als Leiter der Straßenmeisterei sind Sie zuständig für die Organisation der Arbeitsprozesse, die Personaleinsatzplanung und die Personalführung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
* Sie planen Straßenunterhaltungs- und Straßenerneuerungsmaßnahmen, überwachen den Betrieb der Straßenmeisterei und vertreten den Straßenbaulastträger in Ihrem Einzugsbereich.
* Unterhalten und betreiben Sie das Kreisstraßennetz im Bezirk Ihrer Straßenmeisterei, tragen Sie dabei die Verkehrssicherungspflicht.
* Planen Sie Straßen-, Radweg- und Brückenneubaumaßnahmen beratend mit. Bei kreiseigenen Baumaßnahmen und Maßnahmen Dritter mit Beteiligung des Landkreises nehmen Sie Bauoberleitung und ggf. Bauleitung bei schwierigen Einzelprojekten wahr.
* Vertreten Sie die Straßenmeisterei nach außen und verfassen Stellungnahmen zu allen kreisstraßenrelevanten Vorhaben.
* Gestalten Sie maßgeblich die Ausbildung zum Straßenwärter (m/w/d) am Standort und betreuen dual Studierende im Studiengang Bauingenieurwesen während ihrer Praxisphasen.
Ihr Profil:
* Sie haben ein abgeschlossenes Studium (Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mit Schwerpunktsetzung Verkehrsplanung, Tiefbau, Ingenieurbau).
* Der Ausbilderschein nach Ausbildereignungsverordnung (AEVO) wurde von Ihnen bereits erworben oder Sie sind bereit, diesen kurzfristig nach Antritt der Stelle zu erlangen.
* Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich des Straßenbaus und bei der Durchführung der Aufgaben des Straßenbaulastträgers haben Sie.
* Wünschenswert wäre Berufserfahrung in einer Führungsposition.
* Einschlägige Kenntnisse im Straßenrecht und aktuellen Vorschriften und Regelwerken für den Straßen- und Brückenbau bringen Sie.
* Kenntnisse im Vergaberecht liegen bereits vor.