Selbständiger Außendienstpartner- § 84 HGB (m/w/d)
Eine selbständige Tätigkeit nach § 84 HGB
Unterstützung bei Kundenwünschen und -fragen
Nachhaltige Entwicklungsperspektiven und sehr gute Einkommensmöglichkeiten
Praxisorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
zahlreiche Zugangswege über Handel- Handwerk und öffentlicher Dienst
freie Zeiteinteilung
Idealerweise eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann (IHK) oder den erforderlichen Sachkundenachweis
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