Prüferin / Prüfer mit besonderen Aufgaben (w/m/d) Sie haben Interesse an der strategischen Prüfung und Beratung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens? Sie arbeiten gerne im Team und wollen sich aktiv in Themen des Landes einbringen? Die Sicherheit einer unbefristeten Anstellung mit Verbeamtung sowie die Aussicht auf flexible Arbeitszeiten und eine gute Work-Life-Balance sprechen Sie an? Zur Verstärkung des Prüfungsgebiets V C (Organisation und Digitales) suchen wir am Standort Düsseldorf mehrere Prüferinnen / Prüfer mit besonderen Aufgaben (w/m/d; Laufbahngruppe 2.2) – der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder im Bereich der Informationstechnik Ihre Aufgaben: Sie bereiten Prüfungen in den Bereichen der Verwaltungsorganisation und des Einsatzes von Informationstechnik in der Landesverwaltung in Prüfungsteams vor und führen diese selbständig durch. Sie wirken aktiv bei Stellungnahmen an die Landesregierung mit. Sie bringen mit: Sie haben ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master-Abschluss oder gleichwertiger Abschluss) der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder eines vergleichbaren Studienfaches mit Bezug zu dem Thema IT und/oder Organisation. Sie besitzen Kenntnisse über das öffentliche Haushalts- und Finanzwesen. Sie können Projekte erfolgreich durchführen. Sie arbeiten in einer fachlich breit aufgestellten obersten Landesbehörde mit diversen internen Entwicklungsmöglichkeiten. Ihre Arbeitszeiten sind flexibel und familiengerecht (einschließlich der Möglichkeit, teilweise mobil zu arbeiten). 2025 online über Interamt. ¹ Bei Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, erfolgt die Eingruppierung bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Allgemeine Hinweise Das Land Nordrhein-Westfalen und der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne von § 2 SGB IX sind erwünscht. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie der unter Datenschutz – Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen (nrw.de) abrufbaren Datenschutzerklärung des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen.