Justizfachwirte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt werden. Zu den Aufgaben einer Justizfachwirtin/eines Justizfachwirts gehören insbesondere: Berufsbild • Anlegung und Verwaltung der Akten, • Fertigung von Schriftstücken, • Überwachung von Fristen und Terminen, • Protokollführung in Gerichtsverhandlungen, • Beantwortung von telefonischen und persönlichen Anfragen der Verfahrensbeteiligten, • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen, • Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen, • Erteilung von Beschluss- und Urteilsausfertigungen, Vollstreckungsklausel sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen, • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten, • Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen, • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten (z. B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister) sowie Entscheidung über die Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Registern. Die theoretische Ausbildung findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V in Güstrow statt. Die praktische Ausbildung wird in den Serviceeinheiten bei einem Ausbildungsgericht sowie bei einer Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse im Zivil- und Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie gerichtliche Verfahrensabläufe und Textverarbeitung. Einstellungsvoraussetzungen • Abschluss der mittleren Reife/mindestens Berufsreife • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz, • Höchstalter am Tag der Einstellung 34 Jahre (nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichstellten Menschen) • gute Deutschkenntnisse Darüber hinaus solltest du teamfähig, zuverlässig und belastbar sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein besitzen sowie eine offene und kommunikative Art haben. Zeugnisse einer Berufsausbildung • ggf. Nachweise/Zeugnisse für absolvierte Praktika, Qualifikationen Nach erfolgreichen Abschluss Die Anzahl der Ausbildungsplätze wird am Nachwuchsbedarf des Landes ausgerichtet. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist daher die Übernahme in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt. Außerdem kannst du ein duales Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger aufnehmen, wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife besitzt. Kontakt Für weitere Informationen stehen wir Dir gerne zur Verfügung: Ansprechpartnerin: Frau Miethe-Westphal Website E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.