Ihre Aufgaben
* generelle Mitwirkung an den wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben der Abt. Schlösser und Gärten
* Assistenz bei der wissenschaftlichen Konzeption und Realisierung der Einrichtung der neuen Dauerausstellungen in den Schlössern Güstrow, Ludwigsburg und Schlossmuseum Schwerin
* eigenständige wissenschaftliche Themenrecherche
* Mitarbeit bei wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Publikationen
* Zuarbeiten für die Öffentlichkeitsarbeit
* Mitarbeit bei der Konzeption, Organisation und Realisierung von Führungen in den Schlössern
* Übernahme von wissenschaftlichen und museumspädagogischen Aufgaben in den zur SSGK gehörenden Schlössern im Land Mecklenburg-Vorpommern
* Aktive Einbindung in die Museumsarbeit, um auch alle klassischen Aufgabenfelder des Museumswesens fundiert zu vermitteln
1. Ihr Profil
* ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Master, Diplom, Magister) im Studiengang Kunstgeschichte (Hauptfach)
* Beherrschung gängiger EDV-Kenntnisse wie MS-Office
* Neugierde und Offenheit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein
Wünschenswert:
* erste Erfahrungen in der wissenschaftlichen und museumspädagogischen Arbeit in einer Schlösserverwaltung oder einem kunst- bzw. kulturgeschichtlichen Museum (Praktika)
* Kenntnisse der Architektur- und Kunstgeschichte im Bereich von Mecklenburg-Vorpommern
* Kenntnisse der ostdeutschen Kunst nach und Interesse für Gegenwartskunst
* Kenntnisse in der Auswertung von handschriftlichen Archivquellen des 18. und 19. Jahrhunderts
* ggf. Nachweis von eigenständigen wissenschaftlichen Publikationen
* Führerschein Klasse B
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* flexible Arbeitszeiten
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Um das Verfahren zu beschleunigen, bitten wir diese Bewerberinnen und Bewerber jedoch, die für die Bewerbung relevanten Unterlagen der Bewerbung selbst beizufügen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten. Es erfolgt keine Rücksendung von Bewerbungsunterlagen.
Wir weisen darauf hin, dass für die Auswahlentscheidung nur Qualifikationen, Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen herangezogen werden können, die durch geeignete Unterlagen belegt wurden.