Wir suchen eine Fachkraft für Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten im Zentralen Geschäftsbereich 2 in Hannover.
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Jobbeschreibung
Als Grunderwerbssachbearbeiter/in (w/m/d) bei uns arbeiten Sie an der Erfüllung strategischer Aufgaben des Landes Niedersachsen in den Bereichen Straßenbau und Verkehr. In diesem Zusammenhang sind Sie verantwortlich für die Begleitung und Durchführung von Baufeldbeschaffungs- und Liegenschaftsverwaltungsprozessen sowie Entscheidungen in besonderen Grunderwerbsvorgängen.
* Beratung der Regionalen Geschäftsbereiche in Fragen der Baufeldbeschaffung und Liegenschaftsverwaltung
* Entscheidungsfindung in besonderen Grunderwerbsvorgängen
* Fachliche Betreuung des Liegenschaftsprogramms GE-Office
* Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Forderungen
* Entscheidungen zu Stundung und Niederschlagung von Forderungen
Unsere Aufgaben umfassen auch die Grundsatzangelegenheiten zu Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen nach FStrG und NStrG sowie Bearbeitung von Erlassen des Ministeriums für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung.
Wenn Sie sich für diese Herausforderung begeistern lassen und ein breites Spektrum an Fähigkeiten mitbringen, können wir Ihnen als Partner zur Seite stehen.
Voraussetzungen
Um dieses anspruchsvolle Tätigkeit erfolgreich auszuführen, benötigen wir folgende Voraussetzungen:
* Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirte) oder abgeschlossenes Studium, das gemäß Erlass zum Angestelltenlehrgang II anerkannt ist.
* Kenntnisse und Erfahrungen beim Ankauf und Verkauf von Flächen der öffentlichen Hand mit sicherer Rechtsanwendung sind wünschenswert.
* Erweiterte IT-Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Benefits
Wir bieten Ihnen als unser Teammitglied:
* Beschäftigungsumfang Vollzeit (39,8 Std.) oder Teilzeit
* Entgeltgruppe E 11 TV-L
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch flexible Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitszeit
* Möglichkeiten der Telearbeit und des mobilen Arbeitens
* Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
* Eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL
* 30 Tage jährlich Erholungsurlaub