Inserat online seit: 18 Juni
Aufgaben der Stelle
Sie wollen sich weiter entwickeln und Verantwortung übernehmen?
Sozialstation WeddingFür unsere suchen wir ab sofort eine stellvertretende Pflegedienstleitung (w/m/d) in Vollzeit mit 38,5 Stunden/Woche.
AufgabenSie unterstützen die Pflegedienstleitung bei der Führung des Mitarbeiter:innen-Teams und sind mitverantwortlich für die Koordination sämtlicher Prozesse rund um die Gestaltung der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung unserer Patientinnen und Patienten gemäß unserem Pflegeleitbild. Bei Bedarf übernehmen Sie auch selbst die aktive pflegerische Versorgung.
Das Team der Sozialstation mit 37 Pflegefachkräften und Pflegehelfer:innen freut sich auf eine stellvertretende Pflegedienstleitung, welche
Profil- Freude am Umgang mit Menschen zeigt
- gerne Verantwortung übernimmt,
- freundlich und empathisch ist,
- als begeistertes Organisationstalent einen gesunden Umgang mit Stress pflegt,
- selbstständiges und strukturiertes Arbeiten gewohnt ist,
- teamorientiert denkt.
und außerdem folgende Voraussetzungen mitbringt:
- Abschluss als examinierte Pflegefachkraft (Altenpfleger:in, Krankenschwester- oder pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in o. ä.),
- zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als examinierte Pflegefachkraft innerhalb der letzten acht Jahre, davon mindestens neun Monate ambulant,
- technisches Verständnis im Umgang mit PC und Smartphone,
- Führerschein der Klasse B und Fahrtauglichkeit für (Dienst-) Schaltwagen.
Wir bieten- eine herausfordernde, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit, sich einzubringen und zu engagieren,
- fundierte Einarbeitung und Unterstützung durch ein qualifiziertes Team,
- regelmäßigen Austausch mit den Pflegedienstleitungen der anderen Sozialstationen und der Geschäftsführung,
- eine interessante Vergütung nach Betriebsvereinbarung,
- einen sicheren Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag,
- betriebliche Altersvorsorge,
- Leasing-Dienstrad,
- Urlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr sowie 24.12. und 31.12. bezahlt frei.
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