Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Das Ziel der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, Berlin gesünder, mobiler, sicherer und klimafreundlicher zu gestalten. Unsere Senatsverwaltung schafft Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner, kümmert sich um dieInfrastruktur - vom Radweg über Bahn und Bus bis hin zu Straßen -, um saubere Luft, lebendige Gewässer und um ein ausgewogenes städtisches Klima.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - Abteilung V - Tiefbau - sucht ab sofort befristet, im Rahmen einer Schwangerschafts-/Elternzeitvertretung (voraussichtlich bis Ende Dezember 2026), eine/n
Ingenieur/in im Fachbereich Öffentliche Beleuchtung (w/m/d)
Entgeltgruppe 11 TV-L
Bauingenieurwesen,
Wirtschaftsingenieurwesen,
oder in einer vergleichbaren Fachrichtung mit dem Abschluss Bachelor oder Diplom-Ingenieur (FH) oder verfügen über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
Die Amtssprache ist Deutsch. Verhandlungssichere Deutschkenntnisse sind zwingende Voraussetzungen.
eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers (u. a. 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage Woche sowie eine Jahressonderzahlung; Betriebsrente; sicherer Arbeitsplatz, arbeitsfreie Tage: 24.12. + 31.eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich)
flexible Arbeitsmodelle (u. a. Gleitzeit, Mobiles Arbeiten, Telearbeit)
eine individuelle Personalentwicklung mit vielfältigen Angeboten der Fort- und Weiterbildung
betriebliche Sport- und Gesundheitsangebote
ein kollegiales Arbeitsumfeld und ein gutes Betriebsklima
online unter folgendem Link:
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Bewerbungen von Frauen werden sehr begrüßt, denn bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) erfolgt auf der Grundlagedes § 5 Absatz 5 Satz 2 Landesgleichstellungsgesetz eine bevorzugte Berücksichtigung.
Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben, da der Anteil der schwerbehinderten Menschen in der hiesigenSenatsverwaltung erhöht werden soll. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Frau Yesim Duran