Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam in der Wissenschaftslandschaft fest etabliert und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in der Lehre, verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung und wurde als familienfreundlich ausgezeichnet. at der Universität Potsdam ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen
~ Volljurist / Volljuristin (w/m/d)
Die Arbeitszeit umfasst 40 Wochenstunden (100 %); die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum TV-Länder. Nach frühestens drei Jahren ist eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.
Aktiv gestalten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen des universitären Alltags mit, um Spitzenforschung zu ermöglichen.
Prozessvertretung der Universität vor Gerichten
erste Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder im wissenschaftlichen Umfeld
Deutschkenntnisse auf Niveau C2 gemäß GER; Englischkenntnisse B1
ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
Work-Life-Balance dank geregelter Arbeitszeiten, 30 Tage Urlaub und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
individuelle Entwicklung durch Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Aufstiegsmöglichkeiten (TV-L E 14)
ein familienfreundliches Umfeld, Zuschuss zum Jobticket und umfangreiche sowie vielfältige Angebote des Hochschulsports
Reichen Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf und entsprechenden Qualifikationsnachweisen über das Online-Karriere-Portal der Universität Potsdam ein (Kenn-Nr.. Jetzt online bewerben:
Die Universität Potsdam schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen aus dem Ausland und von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt (§ 7 Absatz 4 BbgHG). Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei Eignungstests und Auswahlgesprächen werden individuelle Nachteilsausgleiche gewährt, die ihrer Behinderung angemessen sind. Sofern ein Mensch mit Behinderung individuelle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchte, teilt er dies bitte im Bewerbungsanschreiben mit.