Inserat online seit: 11 Juni
Aufgaben der Stelle
Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
in Teilzeit mit 19,25 Stunden/Woche. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Der DRK-Standort Raisdorf bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen verschiedene Wohn-, Förder- und Betreuungsangebote.
Aufgaben- Sie beraten und unterstützen die Geschäftsleitung am Standort Raisdorf nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und führen Arbeitsstättenbegehungen durch
- Sie analysieren Arbeitsunfälle, deren Ursachen und leiten auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse geeignete Präventionsmaßnahmen ab, um weitere Arbeitsunfälle zu vermeiden
- Bei Bedarf führen Sie orientierende Messungen durch, z. B. zu Beleuchtung, Lärm, klimatischen Verhältnissen und weiteren Faktoren
- Sie erstellen Gefährdungsbeurteilungen, erkennen Handlungsbedarfe und geben entsprechende Empfehlungen ab
- Sie führen selbstständig Schulungen durch und halten Vorträge und Präsentationen zu Arbeitsschutzthemen
Profil- Sie bringen eine abgeschlossene technische Ausbildung mit der Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit
- Eine Zusatzqualifikation als Brandschutzbeauftragter (m/w/d) wäre wünschenswert
- Sie arbeiten ergebnis- und zielorientiert und bringen ein hohes Maß an Eigeninitiative mit
- Sie sind in der Lage, die Arbeitsschutzthemen adressatengerecht zu vermitteln und treten dabei sicher, aber auch verbindlich auf
- Sie arbeiten gerne im Team und verstehen den Arbeitsschutz als gemeinsame Aufgabe aller
Wir bieten- Die Möglichkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach Tarifvertrag des DRK SH inkl. Altersvorsorge, vermögenswirksamer Leistungen und Sonderzahlung
- Vielseitige interne und externe Fortbildungsangebote
- Ein gutes Betriebsklima, das u.a. durch gemeinsame Veranstaltungen und eine Kantine mit leckeren Angeboten ergänzt wird
- Betriebssport und andere Maßnahmen des Gesundheitsmanagements
- Externe in herausfordernden Lebenslagen für Sie und Ihre Familienangehörigen
- Unterstützung des und des
Für nach 1970 Geborene ist der Immunitätsnachweis gegen Masern gemäß Infektionsschutzgesetz Voraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis.
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