WirSuchenSie ReferentinReferent Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen Referentin / Referenten (w/m/d) für das Referat III 3 „Energieregulierung“ bis EntgGr E 14 TV-H. Die Einstellung erfolgt befristet für 2 Jahre. Für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes bzw. vergleichbare Tarifbeschäftigte kommt gegebenenfalls eine Rotation / Abordnung in Betracht. Das Referat unterstützt die Regulierungskammer Hessen (RegKH) bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Landesregulierungsbehörde Energie nach § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). IHR AUFGABENBEREICH * Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten des Referats und methodischen Fragestellungen der Energieregulierung. * Fachlicher Austausch mit den Regulierungsbehörden der anderen Bundesländer sowie der Bundesnetzagentur über die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens, u. a. durch Teilnahme an Sitzungen des Arbeitskreises Netzentgelte. * Durchführung von Kostenprüfungen für Strom- und Gasnetzbetreiber und die sich daran anschließende Festlegung von Erlösobergrenzen. * Bearbeitung jährlicher Anträge der Netzbetreiber auf Kapitalkostenaufschläge und Auflösung der Salden der Regulierungskonten. AUSBILDUNG / KENNTNISSE * Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master / Magister / Universitäts-Diplom) im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbar. * Erste Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung mit Themenschwerpunkt der Energieregulierung ist von Vorteil. * Sie haben gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen, insbesondere im Tabellenkalkulationsprogramm Excel. SIE BRINGEN MIT * Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise in deutscher Sprache. * Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie eine ausgeprägte Einsatzbereitschaft. * Eine selbstständige, strukturierte und gewissenhafte Arbeitsweise. * Ein hohes Maß an Eigeninitiative und das Interesse sowie die Fähigkeit, sich rasch und zielorientiert in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten. ÜBER UNS Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Wiesbaden und einer Außenstelle am Flughafen Frankfurt/Main. Es ist eines von 10 Ministerien des Landes Hessen. Das breite Themenspektrum bietet interessante Aufgaben mit Schnittstellen zwischen Politik und Verwaltung. WIR BIETEN IHNEN * Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfältigen Aufgaben und Entwicklungsperspektiven im Zentrum der Landespolitik. * Die Möglichkeit, Verantwortung in gesellschaftlich relevanten Bereichen zu übernehmen. * Flexible Arbeitszeiten gepaart mit Jobsicherheit und zahlreichen Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. * Besonders flexible Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten. * Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rahmen des „LandesTickets“ auch während der Freizeit. * Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze direkt im Ministerium. * Attraktive, gezielte Weiterbildungsmöglichkeiten. * Vielfältige Angebote im Rahmen des Gesundheitsmanagements, z. B. Firmenfitness mit Kooperationspartnern. Ihre Bewerbung Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung werden individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt. Wegen der Unterrepräsentanz im Bereich des höheren Dienstes besteht aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 12.11.2025 per E-Mail (mit einer Datei im pdf-Format) unter Angabe der KennungIII 3_Ref an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen: * Motivationsschreiben * Lebenslauf * Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses oder vorläufige Bescheinigung* * Schulabschlusszeugnis * Arbeitszeugnisse *Hinweis: Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mit Hilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzelfall gebeten werden, eine für ausländisches Bildungswesen kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle nachzureichen. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Kaiser-Friedrich-Ring 75 | 65185 Wiesbaden www.wirtschaft.hessen.de