Rechtspfleger und Rechtspflegerin
Fachjuristen gesucht, die als Beamte bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften tätig sind.
Sie wahrnehmen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Der Aufgabenbereich der Rechtspfleger umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, wie z.B. Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen, Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen und Aufgaben des Familiengerichts.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Abschnitte:
* Studium I an der Hochschule für Rechtspflege (12 Monate)
* Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
* Studium II an der Hochschule für Rechtspflege (12 Monate)
Voraussetzungen
Um einzustellen, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. gesetzliche Voraussetzungen
2. allgemeine Hochschulreife
3. 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wir bevorzugen schwerbehinderte Bewerber.