Bei der Verbandsgemeinde Konz - Kreis Trier-Saarburg-ist die Stelle der / des
hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m/w/d)
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01.01.2026 neu zu besetzen.
Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um eine Wiederwahl bewerben.
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters erfolgt am 14.09.2025 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Konz für die Amtszeit von 8 Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 28.09.2025 zwischen den zwei Bewerberinnen / Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister ist, wer
* Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
* am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
* nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
* die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B4/B5 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B5 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Die Verbandsgemeinde Konz hat rd. 33.800 EW; zu ihr gehören die Stadt Konz mit 5 Stadtteilen (rd. 19.200 EW) und weitere 11 Ortsgemeinden. Sie hat ihren Sitz in der Stadt Konz.
Bewerben sollten sich engagierte, verantwortungsbewusste und kreative Persönlichkeiten mit möglichst umfassender Kommunalerfahrung, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen wirtschaftlich und bürgernah zu führen, sowie die Entwicklung in der Verbandsgemeinde zielstrebig und mit Engagement zu fördern. Es wird erwartet, dass die gewählte Bewerberin / der gewählte Bewerber ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Konz hat oder nimmt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin / Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Weitere Einzelheiten – insbesondere die Ausschlussfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge - ergeben sich aus der Wahlbekanntmachung, die im Trierischen Volksfreund veröffentlicht wird. Diese Bekanntmachung wird den Bewerberinnen und Bewerbern unaufgefordert zugesandt.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäße Einreichung der Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 07.06.2025 (keine Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Kennwort: Bürgermeisterwahl
z.Hd. Herrn Bürgermeister Joachim Weber
Am Markt 11
54329 Konz
www.konz.eu