Ihre Aufgaben
• Geräteverantwortlichkei t für zwei spektrometrische Geräte für Elementanalytik im Arbeitsbereich (Röntgenfluoreszenzspektrometer (RFA) und Atomfluoreszenzspektrometer (AFS )
• Durchführung der Elementanalytik und fachlichen Auswertung mit der RFA und der AFS
• Qualitätssicherung für die zuvor genannten Verfahren nach DIN ISO EN
1. Ihr Profil
Vorausgesetzt werden:
* abgeschlossene Berufsausbildung zum staatlich geprüften Techniker in der Fachrichtung Chemie, Chemietechnik, Physiktechnik oder Umwelttechnik oder vergleichbare Schwerpunkte
* nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.)
Wünschenswert sind:
• Kenntnis des technischen Aufbaus spektrometrischer Analysensysteme (z.B. Röntgenfluoreszenzspektrometer Atomfluoreszenzspektrometer
• Kenntnis des technischen Aufbaus einer Schmelzpräparation und einer Presspräparation
• Steuer- und Auswertesoftware spektrometrischer Analysensysteme (insbesondere RFA)
• Theoretische Kenntnisse und Hintergrundwissen zur Untersuchung anorganischer Haupt- und Spurenelemente von Böden und anderen Feststoffen mit Röntgenverfahren (spezifisches Verhalten von Röntgenstrahlung, Beeinflussung durch Störelemente, Matrixanpassungen, Auswertestrategien)
• einjährige Berufserfahrung in einem Analysenlabor
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* Beschäftigung nach Tarifvertrag
* Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und verschiedene Teilzeitmodelle
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* 30 Tage Urlaub und eine großzügige Urlaubsplanung
* eine faire, sichere und pünktliche Bezahlung
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Vielfalt wird in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern geschätzt. Daher werden alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung - begrüßt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird empfohlen, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können leider nicht erstattet werden.
Ihren Onlinebewerbungsunterlagen fügen Sie bitte entsprechende Nachweise bei, aus denen hervorgeht, dass Sie die persönlichen Anforderungen erfüllen und über die geforderten Kenntnisse verfügen.
Für die unter dem Punkt "Ihr Profil" / "Vorausgesetzt werden:" genannten Spiegelstriche gilt, dass im Falle des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die geforderte Voraussetzung der nachgewiesenen Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Andere Bewerber bringen bitte ein entsprechendes Sprachzertifikat bei.
Es wird vorausgesetzt, dass Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung einverstanden sind.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr) zu berücksichtigen. Bitte legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle Beurteilung sowie ggf. vorhandene weitere Arbeitszeugnisse/Beurteilungen bei. Sollte Ihnen eine entsprechende Beurteilung bzw. ein entsprechendes Zeugnis nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung kurzfristig zu veranlassen.
Ziel ist es, ca. einen Monat nach Ablauf der Bewerbungsfrist, die Bewerbungsgespräche zu führen.