Die Gemeinde Garching a.d.Alz (ca. 8.500 Einwohner), Landkreis Altötting sucht ab Herbst 2025 eine
stellv. Geschäftsleitung (m/w/d)
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
* Kommunalrechtliche Grundsatzfragen, allgemeines Rechtswesen
* Organisation der Verwaltung
* Allgemeines Verwaltungsrecht, Ortsrecht und Vertragsrecht
* Personalleitung und Ausbildungsleitung
* Standesamtsleitung
* Organisation von Wahlen
* Leitung öffentliche Sicherheit und Ordnung
* Sitzungsvorbereitung und Sitzungsdienst
* Unterstützung Bürgermeister und Gemeinderat
Wir bieten:
* Einarbeitung durch die bisherige Geschäftsleitung
* eine vielseitige, anspruchsvolle und interessante Aufgabe
* ein verlässliches, kompetentes Mitarbeiterteam
* tarifgerechte Eingruppierung gemäß TVöD-V entsprechend Ihrer Qualifikation und Erfahrung mit Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 13, bzw. Entgeltgruppe E 12 (TVöD-V)
* die üblichen Sozialleistungen (betriebliche Altersversorgung, Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung, Sachbezüge, Jobrad) im öffentlichen Dienst
* flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelungen
Ihr Profil:
* abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt (AL II/BL II), Beamter der 3. QE, Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Diplom-Verwaltungswirt) oder Bachelorabschluss der Studiengänge Recht oder BWL
* mehrjährige Berufserfahrung im kommunalen Bereich
* selbständige, eigenverantwortliche, kostenbewusste und strukturierte Arbeitsweise
* Führungskompetenz, Teamfähigkeit, Organisations- und Verhandlungsgeschick, Entscheidungsbereitschaft
* Fort- und Weiterbildungsbereitschaft, sowie Teilnahme an Sitzungen
Wenn Sie in einem engagierten Team arbeiten möchten und gerne ihre kreativen Ideen einbringen wollen, senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens Montag, den 30. Juni 2025 über unser Bewerbungsportal: stellv. Geschäftsleitung (m/w/d) | Gemeinde Garching an der Alz | 12
Für Fragen steht Ihnen vorab gerne Erster Bürgermeister Maik Krieger unter der Tel.-Nr. 08634/621-0 oder Hr. Weinberger unter Tel. 08634/621-16 zur Verfügung.
Bei gleichwertiger Eignung werden schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) vorrangig behandelt. Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen werden nicht erstattet.