Beim Landkreis Hameln-Pyrmont sind zum ..5 mehrere Stellen
für das Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/-pädagogin (B.A.) zu besetzen.
Die Aufgaben der Teams
Amt für Jugend & Inklusion
Inklusion/Teilhabeplanung:
1. Beratung und Unterstützung von hilfesuchenden Menschen mit Behinderung
2. Durchführung von Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren nach dem SGB IX
3. Vermittlung bedarfsgerechter Unterstützung
4. Einstufung in die Leistungsberechtigtengruppen nach dem HMB-W / HMB-T Verfahren bzw. nach dem Schlichthorster-Modell
5. Zusammenarbeit mit Leistungserbringern und Netzwerkarbeit
6. EDV-gestützte Dokumentation (OPEN/ProSoz)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Dittrich, Tel. / -0; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Allgemeiner Sozialer Dienst:
7. Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 8a, - SGB VIII)
8. Beratungstätigkeit bzgl. der Voraussetzungen und dem Leistungsspektrum der
9. Eingliederungshilfe (SGB IX bzw. §a SGB VIII)
10. Bedarfsermittlung und Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung
11. Beratung in Erziehungsfragen, Beratung von Müttern, Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern
12. Einleitung Betreuung, Überprüfung und Steuerung der laufenden Hilfen im Rahmen der Hilfe-/Gesamt- bzw. Teilhabeplanung (SGB IX und SGB VIII)
13. enge Kooperation mit Fachärztinnen und -ärzten, Fachkliniken und beteiligten Leistungserbringenden
14. Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
15. Kooperation u.a. mit dem Team Pflegekinderdienst und dem Team Vormundschaften/Pflegschaften/Jugendhilfe im Strafverfahren
16. Teilnahme an Arbeitskreisen und Mitarbeit in Gremien
17. EDV-gestützte Dokumentation (OPEN/ProSoz bzw. OpenWebFM)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau von Blanckenburg, Tel. / -9; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Pflegekinderdienst:
18. Betreuung von Vollzeitpflegeverhältnissen, Bereitschaftspflege, Netzwerk- und Verwandtenpflege
19. Eignungsprüfung von Bewerbenden für Vollzeitpflege und Netzwerk- und Verwandtenfamilien
20. Einleitung und Steuerung von erg. Hilfen gemäß § SGB VIII
21. Familiengerichtliche Verfahren zu Sorge- und Umgangsrecht
22. Krisenintervention und Sicherung des Kindeswohls
23. Einführung in den Bereich Adoption
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Langer, Tel. / -5; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst:
24. Beratung und Betreuung von psychisch erkrankten Menschen und
25. deren Vermittlung in adäquate Unterstützungsangebote des Regelsystems
26. Beratung von Angehörigen und des sozialen Umfeldes
27. Krisenintervention in akuten seelischen Notsituationen
28. Hausbesuche
29. Umsetzung der Hilfen und Schutzmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und dem NPsychKG
30. Mitwirkung bei der Netzwerkarbeit im Rahmen des Sozialpsychiatrischen Verbundes
31. EDV-gestützte Dokumentation (MikroPro)
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Laabs-Böhme, Tel. / -0; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Amt für Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt
32. Beratung und Begleitung von Geflüchteten im Landkreis
33. Überstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Integrations-, Bildungs- und Sozialprojekten
34. Unterstützung bei der Weiterentwicklung der Bildungsregion
35. Bestandanalysen
36. Unterstützung bei Arbeitsgruppen, Netzwerktreffen, Veranstaltungen und Tagungen
37. Soziale Arbeit in der Jugendberufsagentur
Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Schauf, Tel. / -0; Anfragen können Sie gern auch per Mail an richten.
Im Rahmen Ihres Anerkennungsjahres werden Sie umfassend in die Arbeitsabläufe integriert und erhalten zusätzlich einen Überblick über das breite soziale Netzwerk von Einrichtungen und Diensten im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Die Voraussetzungen:
Die Stellen für das Berufsanerkennungsjahr richten sich an Absolventinnen und Absolventen des Studienganges »Soziale Arbeit«. Der Besitz des Führerscheins der Klasse B wird erwartet.
Unser Angebot:
Die Bedingungen des Praktikumsverhältnisses richten sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD). Das Berufspraktikum kann auch im Rahmen einer Teilzeittätigkeit abgeleistet werden.
Durch den hohen Fachkräftebedarf in der Kreisverwaltung konnten in der Vergangenheit häufig Angebote zu einer Weiterbeschäftigung unterbreitet werden.