Pflegefachkraft für Blindheit und Sehbehinderung:
Hier sind Ihre Aufgaben:
* Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung und Teilhabe in der Gesellschaft
* Pflegerische Tätigkeiten, Behandlungspflege und personenzentrierte Hilfeplanungen
* Kommunikation mit Klientinnen/Klienten, Angehörigen und Vertretern
* Zusammenarbeit mit Fachbereichen, Diensten, Ämtern und Ärzten
Ihre Voraussetzungen:
* Ausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Pflegefachkraft
* Schichtdienstbereitschaft und Flexibilität
* Einfühlungsvermögen, Empathie und Selbstreflexion
* Strukturiertes Arbeiten und Ideenreichtum