Aufgaben und Tätigkeiten
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Als Rechtspfleger ist man ein Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Man wird mit Aufgaben betraut, die auf Grundlage eines Bundesgesetzes (Rechtspflegergesetz) geschehen. Diese sind in sachlicher Unabhängigkeit zu erfüllen, was bedeutet, dass man wie Richterinnen und Richter tätig ist. Entscheidungen werden ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.">