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Zusatzkräfte schülerbetreuung kirchhausen

Heilbronn
Betreuung und Jugendhilfe Enzkreis und Region Heilbronn gGmbH
Inserat online seit: 20 September
Beschreibung

Für unser Betreuerteam an der Grundschule Kirchhausen suchen wir zwei Kolleginnen oder Kollegen, die idealerweise eine abgeschlossene pädagogische Berufsausbildung haben und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und deren Eltern, vorzugsweise im Grundschulbereich vorweisen können.

Sie betreuen gemeinsam mit Ihren Kollegen die Grundschüler im Mittagsband an Schultagen jeden 2. Mo sowie Di – Do von 12 – 14 Uhr. In den Schulferien arbeiten Sie in der Regel nicht. Abhängig von der Dauer Ihrer einschlägigen Berufserfahrung erhalten Sie durchschnittlich bis max. 556 EUR je Monat.

Ihre Qualifikation

Expertenkenntnisse

Schülerbetreuung, Freizeitgestaltung

Sprachkenntnisse

Fachkundige Deutschkenntnisse auf dem Kompetenzniveau C1

Persönliche Stärken

Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit,Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit

Arbeitsort

Grundschule Kirchhausen

Gustav-Lohmiller-Straße 4

74078 Heilbronn


Masernschutzgesetz


Nach dem Masernschutzgesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen den vollständigen Impfschutz nachweisen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, in der überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Dazu gehören u.a. Schulen (§ 33 Nummer 1 bis 3 IfSG).

Deshalb benötigen wir von Ihnen als Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses den Nachweis über zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern.


Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung


Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sind wir außerdem zur Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a Absatz 2 und § 72a SGB VIII nicht nur verpflichtet, sondern es ist uns vielmehr ein ganz persönliches Anliegen, keine Personen zu beschäftigen, die wegen einer in § 72a Abs. 2 SGB VIII genannten Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind.

Wird also ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG ohne Eintragung, das nicht älter als drei Monate ist, nicht vorgelegt, können und wollen wir kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen eingehen.

ACHTUNG: Nicht ausreichend ist das "normale" Führungszeugnis

Da Sie das erweiterte Führungszeugnis ohne ein entsprechendes Anschreiben eines Trägers der Jugendhilfe nicht einfach beantragen können, müssen Sie es nicht bereits mit Ihrer Bewerbung einreichen.


Wir freuen uns


Wir freuen uns über Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild.

Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung per Email.

Entstehende Kosten für Hospitationen oder Vorstellungsgespräche können wir leider nicht erstatten.

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