Die STADT SCHLESWIG sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich Arbeitsschutz im Fachdienst Personal eine
Elektrofachkraft (w/m/d)
für die Überprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel
Es handelt sich um eine unbefristete Beschäftigung in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Die Tätigkeit kann auch neben einer anderen Hauptbeschäftigung, neben einem Rentenbezug o. ä. ausgeübt werden.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4 ‚Elektrische Anlagen und Betriebsmittel‘ hat die Stadt Schleswig alle ortsveränderlichen Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen wiederholt auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Erfasst sind die Betriebsmittel in allen der Stadt Schleswig zugehörigen Gebäuden wie z. B. Verwaltungsgebäude, Kindertageseinrichtungen, Museum, Volkshochschule, Jugendaufbauwerk/BildungsBox, Stadtbücherei, Jugendzentrum (nicht in den Schulen).
Ihre Aufgabe ist:
1. Überprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel
(dazu gehören: Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Isolationsprüfung, Ableitstrommessung und ggf. weitere Prüfungen abhängig vom Gerätetyp)
Änderungen / Ergänzungen des Aufgabengebietes sind möglich.
Für diese Aufgabe suchen wir eine selbständig arbeitende, verantwortungsbewusste und aufgeschlossene Persönlichkeit mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen aus dem Elektrohandwerk.
Da sich die Tätigkeit auf alle städtischen Gebäude im gesamten Stadtgebiet (ohne die Schulen) erstreckt, wird die Benutzung des privaten PKW’s gegen Fahrtkostenerstattung nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes vorausgesetzt.
Wir bieten Ihnen:
2. eine Beschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden
3. eine tarifgerechte und attraktive Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
4. frei einteilbare Arbeitszeiten (die Tätigkeit sollte jedoch zu den üblichen Dienstzeiten im jeweiligen Gebäude verrichtet werden)
5. einen sicheren und wirtschaftsunabhängigen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
6. Angebote im Arbeits- und Gesundheitsschutz
7. Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Fortbildung
8. das erforderliche Prüfgerät wird gestellt
Sie bringen mit:
9. mind. eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich des Elektrohandwerks oder ein höherwertiger Abschluss
oder
eine artverwandte abgeschlossene Ausbildung verbunden mit der Bereitschaft, sich zur ‚elektronisch unterwiesenen Person‘ und ‚Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten‘ ausbilden zu lassen
Ferner erwarten wir:
10. mind. 1 Jahr Berufserfahrungen im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
11. sicherer Umgang mit zu prüfenden Betriebsmitteln
12. Führerschein der Klasse B (alt: Klasse 3)
13. zügige und selbstständige Arbeitsweise sowie Verantwortungsbewusstsein
14. gute Kommunikationsfähigkeit und soziales Verhalten gegenüber den Kolleg*innen und Einrichtungsleitungen