Bei der Stadt Bad Kreuznach ist zum 01.05.2026 die Stelle
einer/eines hauptamtlichen Beigeordneten (m/w/d)
zu besetzen.
Bad Kreuznach ist eine große kreisangehörige Stadt in Rheinland-Pfalz mit rund 54.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Kurstadt liegt inmitten der landschaftlich reizvollen Nahe-Region, umgeben von Weinbergen und Flusslandschaften. Bad Kreuznach überzeugt durch ihre hohe Lebensqualität, ein starkes wirtschaftliches Umfeld und ein vielfältiges gesellschaftliches Leben.
Als attraktiver Wohn- und Arbeitsort schafft Bad Kreuznach ideale Voraussetzungen, um Verantwortung zu übernehmen, Gestaltungsspielräume zu nutzen und eine neue berufliche Perspektive auf Leitungsebene zu finden.
Die/Der Beigeordnete wird vom Rat der Stadt Bad Kreuznach gewählt. Die Ernennung erfolgt zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Kommunalbesoldungsverordnung ist das Amt der Besoldungsgruppe A 16/B 2 zugeordnet.
Wählbar zur/zum Beigeordneten sind Personen, die:
Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sind,
am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben,
nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen sind und
die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Zur/Zum Beigeordneten kann nicht gewählt werden, wer zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gesucht wird eine engagierte, qualifizierte und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft, die sich durch die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen und zu motivieren, auszeichnet. Eine vertrauensvolle und reibungslose Zusammenarbeit im Stadtvorstand, mit dem Stadtrat und der Verwaltung wird vorausgesetzt. Eine mehrjährige Berufserfahrung in Führungspositionen von Kommunalverwaltungen oder vergleichbare Erfahrungen sind wünschenswert.
Dem Geschäftsbereich der/des Beigeordneten sind derzeit folgende Ämter zugeordnet:
Ordnungsamt,
Amt für Schulen, Kultur und Sport,
Sozialamt,
Amt für Kinder und Jugend.
Wir weisen darauf hin, dass eine Änderung der Geschäftsverteilung durch den Oberbürgermeister mit Zustimmung des Stadtrates erfolgen kann.
Der derzeitige Amtsinhaber wird sich wieder bewerben.
Bewerbungen mit der Kennung „Beigeordnetenwahl“ sind bis spätestens 31.08.2025 (Ausschlussfrist) gerne per Mail (ausschließlich im PDF-Format) an bewerbung@bad-kreuznach.de oder schriftlich an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach, Abteilung Personalwesen, Postfach 5 63, 55529 Bad Kreuznach zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stadtratsmitglieder berechtigt sind, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu nehmen. Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung kann nach § 40 Abs. 2 GemO nur eine solche Person gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden ist.