Fachberatung Kinderschutz
Der Fachbereich Jugend und Bildung gliedert sich in fünf Fachdienste, die an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet tätig sind.
* Beratung nach §§ 8a Abs. 4, 5, § 8b Abs. 1 SGB VIII,
Ihr Profil:
Abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/soziale/r Berufspraxis mit mindestens drei Jahren Erfahrung sowie Vertiefte Kenntnisse zu frühkindlicher Entwicklung und Traumabewältigung.