Mitarbeiter/-in Bereich Amtsleitung (m/w/d)
Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und auf zunächst sechs Monate befristet zu besetzen (eine Verlängerung wird bei Bedarf angestrebt).
Sekretariatsaufgaben wie Postbearbeitung, Schreibarbeiten, Auskunftserteilung und Bestellungen
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder Beschäftigte/-r mit abgeschlossener ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) (ehem. Angestelltenlehrgang I) oder eine vergleichbare anerkannte abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im Bereich Büro und Sekretariat
Sie treten freundlich und sicher auf, haben Freude am Umgang mit Publikum und die kollegiale Zusammenarbeit im Team ist für Sie selbstverständlich
Sie besitzen fundierte Kenntnisse vor allem in der Anwendung von MS-Office sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in bisher nicht angewendete Programme (z. B. SAP, Zeiterfassungsprogramm Primion etc.)
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen unsere Amtsleiterin, Frau Scherz, untergerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Simon unteroder
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Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
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2025 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahlan das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39,Stuttgart senden.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.