Inserat online seit: 16 Juni
Aufgaben der Stelle
In Teilzeit vor Ort oder Remote (40%), befristet bis 31.03.2027
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie sind Teil eines Projektteams, das die Anwendung und Weiterentwicklung der Cognishine-Software und die vielen Nutzungsmöglichkeiten im therapeutischen Alltag erproben und erweitern möchte
Mitarbeit beim Pilotprojekt im Digital Health Bereich, eine spannende Kombination aus Innovation, klinischer Praxis und Forschung
Erprobung und Evaluation der Cognishine-Software in Einzel – und Gruppentherapien und individuellem Eigentraining
Möglichkeit Praxis und Forschung im Rahmen einer Bachelor- oder Masterthesis zu verbinden
ausgebildete Logopädin (m/w/d) oder mit gleichwertigem Studienabschluss
Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und eine Affinität in der Nutzung Digitaler Medien
Student:in auf Themensuche für Ihre Thesis
Theorie trifft Praxis: Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Abschlussarbeit zu schreiben – mit viel Gestaltungsspielraum und Kreativität
Ihr Einsatz verdient mehr: Es erwartet Sie eine attraktive Vergütung nach TVöD
Flexibel arbeiten: Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeitmodelle, z. B. Teilzeit, Gleitzeit oder Remote – passend zu Ihrer Lebenssituation
Flexibel unterwegs: Nutzen Sie die Zuzahlung zum Job-Ticket des VHB und Deutschlandticket, das Fahrradleasing-Angebot von "lease a bike" und profitieren Sie von kostenfreien Parkplätzen auf unserem Gelände
Fit und gesund: Genießen Sie Sport- und Fitnessangebote durch Hansefit sowie eigene betriebliche Fitness-Angebote direkt auf dem Campus
Willkommen im Team: Erleben Sie unsere familiäre Campus-Atmosphäre mit flachen Hierarchien, kurzen Wegen und direktem Austausch
Arbeits- und Lebensort Bodensee: Das Hegau-Jugendwerk liegt in einer der schönsten Regionen Süddeutschlands – mit direktem Zugang zu Natur, Kultur und Erholung
Gerne steht Ihnen für Rückfragen Frau Nicole Franken, Leitung Logopädie unter Tel. 07734 939-414 oder logopaedie@hegau-jugendwerk.Wir weisen darauf hin, dass in unseren Häusern aufgrund des Masernschutzgesetzes für Beschäftigte im Gesundheitswesen ausreichende Immunität gegen Masern vor der Einstellung nachzuweisen ist.