Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sucht für die EEB-Regionalstelle Hannover der Evangelischen Erwachsenenbildung Niedersachsen (zum 01.07.2026 oder später) eine
Verwaltungskraft (m/w/d)
Der Dienstumfang beträgt 55,2 % (21,25 Wochenstunden).
Die Stelle ist unbefristet. Für die Zeit der Einarbeitung ist bis Jahresende 2026 eine befristete Aufstockung auf insgesamt
81,17 % (31,25 Wochenstunden) vorgesehen.
Die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen ist eine Bildungseinrichtung in der Trägerschaft der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und zugleich eine vom Land Niedersachsen anerkannte Einrichtung für Erwachsenenbildung. Unsere Bildungsangebote möchten neben Wissensvermittlung insbesondere zur Gestaltung von Beziehung und Gemeinschaft beitragen und sollen in der Fähigkeit bestärken, das Leben selbstwirksam zu führen. eine interessante und vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum und ein gutes Betriebsklima
ein engagiertes und motiviertes Team von Kolleginnen und Kollegen in der Regionalstelle in Hannover, in den weiteren 8 Regionalstellen der EEB Niedersachsen und der Geschäftsstelle in Hannover
Entgelt nach Entgeltgruppe 6 TV-L und eine zusätzliche Altersversorgung
kurze Kommunikationswege, gleitende Arbeitszeiten und vereinbarte Zeiten für mobiles Arbeiten („Homeoffice“)
internes Qualitätsmanagement und Einarbeitung durch ein Mentor:innensystem.
Antragserfassung und Abrechnung von Bildungsmaßnahmen
Büroorganisation und serviceorientiertes Handeln
Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische oder Verwaltungsausbildung mit entsprechender Berufserfahrung; Sicherer und routinierter Umgang mit MS-Office-Programmen
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiten
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Die Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.