Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region II NL Rhein-Berg, für den Dienstort Hauptsitz Köln oder Außenstelle Gummersbach in Teilzeit, Vollzeit eine/n
Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Planung, Bau oder Betrieb und Verkehr
Gestalten Sie die Mobilität in der Region und in ganz NRW aktiv mit. Werden Sie Teil unseres Teams als Bauingenieur*in (m/w/d) (Diplom (FH)/Bachelor) Planung, Bau oder Betrieb und Verkehr und übernehmen Sie Verantwortung für eine leistungsfähige Infrastruktur direkt vor Ihrer Haustür.
Projektarbeit in allen Planungsphasen von besonders komplexen Projekten in den Bereichen
Brückenbau sowie
Betrieb und Verkehr
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen (Schwerpunkt Bauingenieurwesen/Bau), Geographie mit Tätigkeit im beschriebenen Aufgabenbereich oder vergleichbar (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Bei Bewerbungen für den Bereich Brückenbau muss ein fachlicher Schwerpunkt des Bauingenieurstudiums im konstruktiven Ingenieurbau nachgewiesen werden.
Für den Einsatz im Bereich Betrieb und Verkehr kommt auch ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Elektrotechnik, Maschinenbau oder MINT in Frage.
Sofern Sie noch nicht über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügen, erfolgt die Eingruppierung unter Zuweisung entsprechender Teilaufgaben zunächst in die nächstniedrigere Entgeltgruppe (E 11 TV-L).
Kollegialität und Sinnhaftigkeit
Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.