Die Versorgungsämter der Abteilung Soziales des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) an den Standorten
Bearbeitung von Anträgen nach § 152 Sozialgesetzbuch IX zur Feststellung einer Behinderung und zwar im Wesentlichen im elektronischen Fachverfahren (DiVerSweb)
Entscheidung über den Grad der Behinderung und das Vorliegen von Nachteilsausgleichen mit Hilfe von Ärztlichen Gutachten sowie der Versorgungsmedizin-Verordnung
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter oder als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt bzw. ein erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsprüfung Angestelltenlehrgang I oder
ein vergleichbarer Abschluss mit überwiegend rechtlichem Bezug (wie z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwaltsfachangestellter, Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter, Sozialversicherungsfachgestellte bzw. Sozialversicherungsfachangestellter) oder
eine kaufmännische Ausbildung mit dem Schwerpunkt Büro und Verwaltung (z.B. Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement, Kaufmann / Kauffrau im Gesundheitswesen) und nachgewiesene Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung
sicherer Umgang mit gängiger Büro-Software, z.B. Microsoft Office (Word, Excel, Outlook)
ausgeprägte soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Serviceorientierung
medizinische Vorkenntnisse
die Möglichkeit zur Weiterbildung
~ Möglichkeit zum Dienstradleasing
~30 Tage Urlaub
~ flexible Arbeitszeiten
~ die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Weitere Hinweise: Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und die personenbezogenen Daten gespeichert. Ansprechperson(en) Frau Jördis Bursian Ansprechperson für personalrechtliche Fragestellungen
Bursian@lagus.mv-regierung.de Frau Katharina Tschenek Ansprechperson für fachliche Auskünfte
Tschenek@lagus.mv-regierung.