Beruflicher Hintergrund:
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* Ausbildung auf einen Blick: Der Pharmazeutisch-technische Assistent bildet sich in der Ausbildung zum staatlich geprüften Pharmazeutisch-technischen Assistenten.
Gesundheitsbranche - Deine Karriere beginnt hier.
Karrierewege von oben nach unten:
1. Fachkraft Apotheke oder Arzneimittelberatung
2. Konzernvertrieb/ Fachabteilung
3. Zusätzliche Ausbildung/Fortbildung
4. Arbeitsplatz wechseln/Jobwechsel
Sicherheit und Gesundheit:
Auf den Arbeitsschutz im Einzelhandel fokussiert das Arbeitsgericht mit seinem Urteil vom 27.04.2022 die Anliegen der Mitarbeitenden im Einzelhandel, jedoch sieht es weder bei anhaltender Überforderung noch bei psychischer Belastung eine Schadensersatzpflicht vor.
Behandlungsbedürftigkeit des betroffenen Krankengutes und medizinischer Notstand:
Nach dem Entscheid des OLG Hamm zu § 812 BGB (OLG Hamm, Beschluss v. 09.02.2011 – 10 W 32/11) und § 823 Abs. 2 BGB entfallen beide Bezeichnungen, da der Richter diese verneint hat.
Erhebungshandlung:
Auch hier entschied der OLG über eine Ermittlungsklage und stellte fest, dass eine Erhebungshandlung dann vorliegt, wenn die Erfüllung einer Obliegenheit ohne Zustimmung des Schuldners erfolgt und der Schaden darauf zurückzuführen ist.
Wegfall der rechtlichen Verpflichtung:
Dieser liegt vor, wenn keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Dies kann z.B. dadurch eintreten, dass ein Amtsrichter unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag abweist oder unterlässt.
Einwilligung:
In diesem Zusammenhang sind zwei Arten von Willenserklärungen wichtig: Die formlose und die schriftliche Willenserklärung. Letztere gilt auch für Angebote; es genügt, dass nur eine Seite bezeichnet ist, während die anderen Elemente vom Inhaber der Website angezeigt werden.
Urlaubsanspruch:
Bevor die Urlaubszeit eingeholt wird, sollte man sich mit dem Chef über die Urlaubstermine absprechen, um ihn nicht beim Fertigstellen wichtiger Projekte zu behindern. Nachholtermine sind möglich, sofern sie ordnungsgemäß angemeldet wurden.
Mitarbeiterakt:
Neben dieser allgemeinen Informationsübermittlung bietet der Mitarbeiterakt verschiedene Funktionen an, wie z.B. die Erstellung von Mitarbeiterlisten oder Präsenzialisten. Auch hier tritt der Wegfall der rechtlichen Verpflichtung auf, indem die Unternehmen selbst durch entsprechende Vereinbarungen diese Ansprüche begründen und begrenzen.
Weitere Zulassungsvoraussetzung:
Neue Erfahrungen haben gezeigt, dass der Zugang zur Wirtschaft verstärkt wurde und es wichtig ist, die verschiedenen Bezeichnungen als gleichwertig zu betrachten. Hierbei geht es um die Berufsbezeichnung 'staatlich geprüfter'.
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