Ausbildung als Justizfachwirt/in
Du möchtest eine Karriere im Rechtsbereich starten?
Wir bieten die Möglichkeit, eine Ausbildung in der Justiz zu absolvieren und ein interessantes Berufsfeld kennenzulernen.
Die Herausforderungen
Als Justizfachwirt/in wirst du die erste Anlaufstelle für Bürger sein. Du wirst Anträge entgegennehmen, Auskünfte erteilen und Dokumente ausgeben. Aber das ist nur der Anfang. Du wirst auch organisatorische, verwaltende und rechtliche Aufgaben übernehmen – insbesondere in den Abteilungen des Strafrechts, Zivilrechts, Nachlasses, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrechts, Grundbuchs und Registers.
Die Ausbildung
Die Ausbildung beinhaltet drei Praxisphasen in den Ausbildungsgerichten und zwei Lehrgänge, die sich abwechseln. Du wirst wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, um deine Karriere erfolgreich fortzusetzen.
Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Ausbildung zugelassen zu werden, benötigst du:
* eine Realschule erfolgreich besucht zu haben
* eine Hauptschule erfolgreich besucht zu haben und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen zu haben
* einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben zu haben
* das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben (im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr)
* die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG zu besitzen
Bewerbung
Bitte sende deine Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist an uns.
Unterlagen
Deine Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
* ein Bewerbungsanschreiben
* einen tabellarischen Lebenslauf (inklusive Angabe zur Staatsangehörigkeit)
* eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
* ggfs. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigung seit Schulentlassung
* ggfs. Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)