Wir suchen Rechtspfleger*innen
Rechtspfleger*innen nehmen neben Richtern Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem Wirkungskreis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbstständig und eigenverantwortlich.
Die Einsatzgebiete sind sehr vielfältig und bieten ein großes Spektrum an Aufgabenbereichen.
* Rechtsantragstelle: Aufnahme von Klagen und Anträgen
* Nachlassgericht: Eröffnen von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen
* Familien- und Betreuungsgericht: Bestellung und Überwachung von Vormündern und Betreuern, Festsetzung von Kindesunterhalt
* Grundbuchamt: Eintragung von Eigentumswechseln, Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten
* Vollstreckungsgericht: Insolvenzverfahren, Kontenpfändungen
* Zwangsversteigerungsgericht: Führung der Zwangsversteigerungsverfahren von Grundstücken
* Staatsanwaltschaft: Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen
* Gerichtsverwaltung: verschiedene Aufgaben, u.a. Führungsaufgaben
Der dreijährige Vorbereitungsdienst umfasst ein 24-monatiges Studium an einer Hochschule für Rechtspflege sowie eine praktische Ausbildung von 12 Monaten an einem Gericht.