Jobbeschreibung:
Wir suchen eine Reinigungskraft für unsere Einrichtung.
Die Reinigung umfasst die Grund-, Unterhalts- und Sonderreinigungen des Gebäudes.
Aufgaben:
* Reinigung des Gebäudes
* Grundreinigung
* Unterhaltungsreinigung
* Sonderreinigung
Beschäftigungsverhältnis:
Unbefristete geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 6,00 Stunden im Zeitraum vom 01.04. – 31.10. eines jeden Jahres und 4,00 Stunden im Zeitraum vom 01.11. – 31.03. des Folgejahres.
Besoldung:
Der Stundenlohn beträgt 12,82 € (brutto).
Leistungen:
* Zeitgleiche Flexibilität bei der Arbeitszeitplanung
* Weitere Leistungen können anhand einer individuellen Vereinbarung vereinbart werden
Verpflichtung:
Die Verpflichtung erfolgt in Form einer schriftlichen Anstellungsbestätigung mit Angabe der Beginn der Beschäftigung und der Dauer. Sollte sich das Beschäftigungsverhältnis ändern oder enden, informiert der Arbeitgeber den Betroffenen rechtzeitig vor dem geplanten Ende schriftlich über das Ende seines Beschäftigungsverhältnisses.
Erfordernisse:
Um dieses Jobangebot anzunehmen, muss die Bewerberkandidaten bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
* eine selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
* handwerkliches Geschick
* Verantwortungsbewusstsein
* freundliches und zuvorkommendes Auftreten
* Zeitliche Flexibilität (gelegentliche Wochenendarbeit)
* wünschenswert sind Erfahrungen im Reinigungssektor
Ansprechpartner:innen:
Für allgemeine Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Sievers unter unter anderem zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen:
Volle Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 13.07.2025 direkt über das Online Stellenportal des Amtes Südtondern
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden.
Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. Reisekosten zu Vorstellungs- / Auswahlgesprächen nicht erstattet werden.
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