Steuern machen Ihnen Spaß, aber nur Steuern sind Ihnen zu fade? Steuern in der Insolvenz!
Die wirtschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Ausrichtung unserer Kanzlei vereint die rechtliche Expertise unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit dem betriebswirtschaftlichen Verständnis und dem fiskalischen Know-how unserer Steuerabteilung, um unsere Mandanten und Mandantinnen in guten Zeiten, aber auch in finanziellen Krisen bestmöglich zu unterstützen.
Wir sorgen dafür, dass Insolvenz- und Steuerrecht in der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie im Jahresabschluss korrekt zusammenwirken. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Betreuung eines „gesunden“ Mandatenstammes, die eigenständig aber auch in enger Zusammenarbeit mit unserem Team bewältigt wird. Mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Auswertungen beraten Sie unsere Mandanten und Mandantinnen bei unternehmerischen Entscheidungen und steuerlichen Projekten.
Sie verfügen optimalerweise über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Sie haben sich vielleicht auch schon zum Steuerfachwirt zur Steuerfachwirtin oder zum Bilanzbuchhalter bzw. zur Bilanzbuchhalterin weitergebildet.
Eine Stelle in Vollzeit oder Teilzeit (mindestens 30 Stunden pro Woche) in einem selbstverständlich unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Man findet auch immer einen Parkplatz vor Ort.
Wir schätzen die Bereitschaft zur Weiterbildung und begrüßen es ausdrücklich, wenn sich unsere Teammitglieder kontinuierlich fortbilden und neue Fähigkeiten erwerben. Bei uns ist Lernen nicht nur ein Bonus, sondern ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Sie finden bei uns jederzeit eine helfende Hand und einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Sie erwartet ein Gehalt zwischen € 37.500 und € 55.000 p.a. (bei Vollzeit und in Abhängigkeit von Berufserfahrung und Qualifikation).