Ihr Aufgabengebiet:
Sie vertreten das Fachgebiet der Pflanzenphysiologie in Forschung und Lehre. Sie akquirieren aktiv eigene Drittmittel und beteiligen sich an der Einwerbung neuer koordinierter Programme. Neben einer starken Grundlagenforschung entwickeln Sie einen Schwerpunkt in der angewandten Forschung. Sie vertreten das Fach Pflanzenphysiologie in seiner ganzen Breite in den deutschsprachigen Bachelorstudiengängen und entwickeln eigene Lehrveranstaltungen in einer der Vertiefungsrichtungen Mikrobielle und Pflanzliche Biotechnologie, Molekulare Zellbiologie oder Ökologie des englischsprachigen Masterstudiengangs Biology. Sie werden aktiv in universitären Gremien mitarbeiten.
Unser Anforderungsprofil:
Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern herausragende Forschungsleistungen auf dem Gebiet der Pflanzenphysiologie, die durch einschlägige Publikationen und eine hohe Sichtbarkeit auf dem Gebiet belegt sind. Die künftige Professur sollte das Spektrum von der Grundlagenforschung bis zur angewandten Forschung abdecken. Ziele sind es, Forschungsschwerpunkte zu stärken, die in aktuellen (TRR175, GRK2737, BioComp, NFDI/DataPLANT) und künftigen Konsortien (ein TRR zur mitochondrialen und plastidären Homöostase) vertreten sind, und mechanistisches Verständnis in Strategien zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Pflanzen umzusetzen. Die Forschungsprojekte sollen interdisziplinäre Kooperationen innerhalb unserer technischen Universität voranbringen, z.B. mit den Fachgebieten Physik, Informatik, Ingenieur- oder Umweltwissenschaften. Die kontinuierliche Einwerbung von Drittmitteln, besondere didaktische Fähigkeiten und umfangreiche Lehrerfahrung werden erwartet. Von nicht deutschsprachigen Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass fehlende Sprachkenntnisse in einem angemessenen Zeitraum erworben werden.
Das Land Rheinland-Pfalz und die RPTU vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gelten die in § 49 des Hochschulgesetzes Rheinland-Pfalz geregelten Einstellungsvoraussetzungen.