Ausbildung Pflegefachhelferin/Pflegefachhelfer (m/w/d) zum 01.04.2026 und 01.09.2026
Die Altenhilfe der Stadt Augsburg sucht für ihre fünf Senioreneinrichtungen
Auszubildende zur Pflegefachhelferin/ zum Pflegefachhelfer (m/w/d)
Du suchst einen vielseitigen Ausbildungsplatz? Arbeitest gerne im Team? Willst einen sozialen sinnstiftenden Job? Dann komme als Pflegefachhelferin/ Pflegefachhelfer zur Altenhilfe der Stadt Augsburg.
Deine Vorteile
* Eine spannende und qualitativ hochwertige pflegefachliche Ausbildung
* Teamarbeit und eine enge Betreuung durch unsere Praxisanleiter/-innen
* Ein attraktiver Verdienst: 812,48 Euro plus verschiedener Zulagen
* Tolle Perspektiven und viele Fort- und Weiterbildungsangebote
* Unterstützung bei Fördermöglichkeiten, z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit
* Eine vielseitige Ausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie eine praktische Ausbildung (650 Praktikumsstunden) in unseren Senioreneinrichtungen
* Die Aufgaben sind sehr vielfältig und garantiert nie langweilig
* Mit dem Abschluss hast Du den mittleren Bildungsabschluss erreicht
Dein Profil
* Du hast einen Haupt-/Mittelschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss
* Du verfügst über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (idealerweise auf dem B2 Niveau)
* Du bist bereits 16 Jahre alt
In einem Jahr Ausbildung lernst Du bei uns
* Wie Du den Bewohnern in ihrem Alltag hilfst und für einen abwechslungsreichen Tagesablauf sorgst
* Wie Du Dein Team bei der individuellen Grund- und Behandlungspflege unterstützt
* Wie Du bei der fach- und qualitätsgerechten Dokumentation helfen kannst
* Wie Du mit Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen kommunizierst
* Wie Du eine gute Pflege sicherst und mit organisierst
Auf einem Blick
* Ausbildungsdauer: 1 Jahr
* Ausbildungsbeginn: 1. April und 1. September
* Berufsabschluss: Pflegefachhelfer/-in
Klingt wie für Dich gemacht?
Dann bewirb Dich bitte online mit einem Bewerbungsschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Kopien von Schul- bzw. Berufsabschlüssen und evtl. Anerkennungsbescheiden ausländischer Abschlüsse.
Ausländische Schulabschlüsse können berücksichtigt werden, wenn ihre Anerkennung nachgewiesen wird.
Die hierfür zuständige Stelle ist das Bayerische Landesamt für Schule:
Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung - BayernPortal
Auf Grund des Masernschutzgesetzes ist für eine Einstellung für alle Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis über eine ausreichende Masernschutzimpfung bzw. Masernimmunität erforderlich.