Aufgaben
Ermittlung bei meldepflichtigen und übertragbaren Krankheiten sowie in Absprache mit dem Amtsarzt Einleitung von Interventionsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Infektionshygienische Begehungen von überwachungspflichtigen Einrichtungen nach dem IfSG und dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) in Zusammenarbeit mit dem Amtsarzt/der Amtsärztin
Überwachungstätigkeiten nach Trinkwasserverordnung
Überwachung von Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen sowie Schwimm- und Badebecken einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen mit Entnahme von Wasserproben
Prüfung von Planungsunterlagen zu Bauvorhaben und Projekten mit eigenverantwortlicher Erarbeitung von Stellungnahmen auf dem Gebiet der Bau- und Siedlungshygiene, bei Bedarf mit Vor-Ort-Begehungen, und Beratung von Bauherren, Architekten, Ämtern, Einrichtungen u.a.
Bewertung von Messergebnissen, Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Erfassung der Labor- und Messergebnisse sowie Eingabe der Daten in die Fachsoftware TEIS
Belehrung gem. IfSG für den Umgang mit Lebensmitteln
Überwachung von frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Öffentlichkeitsarbeit
Voraussetzungen
* Abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder Gesundheitsaufseher
* Kenntnisse in der Anwendung des Infektionsschutzgesetzes, der Trinkwasserverordnung und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
* Gute PC-Kenntnisse (MS Office)
* Fahrerlaubnis der Klasse B
Vorteile
* Fundierte Einarbeitung mit schrittweiser Übernahme der zugewiesenen Aufgaben
* Flexible Arbeitszeitmodelle mit festen familienfreundlichen Arbeitszeiten
* Arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
* 30 Urlaubstage im Jahr
* Jahressonderzahlung
* Regelmäßiges Leistungsentgelt
* Betriebliche Altersvorsorge
* Vermögenswirksame Leistungen
* Hausinterne Kinderbetreuung
* Kostenfreies Jobticket
* Betriebssportangebot