Stellenausschreibung der Hochschule für Musik Saar
Senden Sie Ihren Lebenslauf und alle weiteren erforderlichen Informationen ein, nachdem Sie diese Beschreibung gelesen haben, indem Sie auf die Schaltfläche Bewerbung klicken.
Die Hochschule beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Professur für Viola (W3)
in Vollbeschäftigung (100 %) zu besetzen.
Ihre Aufgaben
Neben den Aufgaben gemäß § 34 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar gehören zu den Dienstaufgaben der Professur:
Neben den Aufgaben gemäß § 34 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar gehören zu den Dienstaufgaben der Professur: die Durchführung von Hauptfachunterricht im Fach Viola in allen Studiengängen der HfM Saar,
die Entwicklung von und die Beteiligung an innovativen Lehrkonzepten und Unterrichtsformen,
die Zusammenarbeit mit anderen Fachvertreter:innen der Hochschule sowie die Mitwirkung an Ensemblearbeit und Projekten.
Einstellungsvoraussetzungen
Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar,
ein abgeschlossenes Studium im Fach Viola an einer Musikhochschule oder einer äquivalenten Institution,
Nachweis internationaler künstlerischer Leistungen und Konzerttätigkeiten,
Nachweis pädagogischer Erfahrungen.
Wünschenswert ist:
mehrjährige Lehrerfahrung an einer künstlerischen Hochschule.
Die Hochschule für Musik Saar legt auf die Qualität der Lehre besonderes Gewicht. Daher sind Lehrproben Teil des Vorstellungsverfahrens. Der Bewerbung ist ein Konzept zur künstlerischen Lehre an einer Musikhochschule beizulegen.
Sie sind interessiert? Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftige digitalen Bewerbungsunterlagen
bis zum
über unsere Bewerberplattform ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen beim weiteren Bewerbungsprozess nicht berücksichtigt werden können. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Abhängig von den bei der Bewerberin oder dem Bewerber vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Beschäftigung nach § 35 MhG entweder befristet (in einer Probezeit von regelmäßig zwei Jahren) oder unbefristet in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christopher Linn unter gerne zur Verfügung.
Weiteres
Die Hochschule fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeit (m/w/d) unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist die Hochschule an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. xniyctf Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei, sofern im Einstellungsverfahren eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX berücksichtigt werden soll.
Weitere Informationen zur Hochschule finden Sie unter