Die Große Kreisstadt Wiesloch sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Leiter/in des Ordnungsamtes in Vollzeit.
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen und grundsätzlich teilbar.
Kultur trifft Bewegung bei über 30 Grad Trotz hoher Temperaturen machten sich 18 Mitglieder des SCW Rad'l-Teams am Sonntag auf den Weg zur Fundstelle des Homo heidelbergensis in Mauer. Der Start erfolgte pünktlich an der Gerbersruhschule in Wiesloch.
Unfallflucht an geparktem Auto in Walldorf - Polizei sucht Zeugen! Ein 64-Jähriger parkte am Montag gegen 18 Uhr seinen Skoda am rechten Fahrbahnrand der Edisonstraße. Als er gegen 20 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, musste er feststellen, dass das Heck des Skoda...Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden Sachschaden von über 20.000 Euro ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagvormittag in Leimen. Ein 51-jähriger Audi-Fahrer missachtete gegen 10.30 Uhr an der Kreuzung Bürgermeister-Weidemaier-Straße/Hirtenwiesenstraße...
Für dieses vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabengebiet suchen wir eine zuverlässige, engagierte und leistungsorientierte Persönlichkeit mit der Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise.
Wir erwarten eine serviceorientierte Einstellung, Flexibilität, Entscheidungsfreudigkeit verbunden mit Durchsetzungsvermögen und einen teamorientierten Führungsstil. Berufserfahrungen im verwaltungs-/ordnungsrechtlichen Bereich und der Personalführung sind von Vorteil. Die Bereitschaft bei Erfordernis außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Termine wahrzunehmen sowie die Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien setzen wir voraus. Eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder vergleichbar ist erforderlich.
Voraussetzung für diese Stelle ist ein abgeschlossenes Studium zur/zum Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kann die Stelle bis Besoldungsgruppe A 10 bzw. im Beschäftigungsverhältnis in Entgeltgruppe 9c nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) besetzt werden.
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