Reinigungskraft (m/w/d) als Urlaubs- und Krankheitsvertretung 16.04.2026 Amt Breitenburg Breitenburg
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Reinigungskraft (m/w/d) als Urlaubs- und Krankheitsvertretung
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Breitenburg
Informationen zur Anzeige:
Reinigungskraft (m/w/d) als Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Breitenburg
Aktualität: 16.04.2026
Anzeigeninhalt:
16.04.2026, Amt Breitenburg
Breitenburg
Reinigungskraft (m/w/d) als Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Über uns:
Das Amt Breitenburg versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb und steht seinen 8.700 Einwohnerinnen und Einwohnern als kompetenter und bürgerfreundlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Es werden insgesamt 11 amtsangehörige Gemeinden, ein Zweckverband sowie ein Schulverband betreut.
Aufgaben:
Durchführung aller typischen Reinigungsarbeiten im Amtsgebäude
Qualifikationen:
* Flexibilität
* Bereitschaft auch bei kurzfristigem Bedarf einzuspringen
* Hilfsbereitschaft und Teamfähigkeit
* Selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten
Wir bieten:
* Eine befristete Einstellung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVöD) mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, z.B. betriebliche Altersvorsorge und eine Jahressonderzahlung
* Das Arbeitsverhältnis ist bis zum 31.12.2027 befristet. Es besteht ggf. die Möglichkeit der Entfristung.
* Betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
* Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 1 TVöD
* Der Einsatz erfolgt nach Bedarf als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Die Arbeitszeit variiert zwischen 6 Std./Wo. und 15 Std./Wo. und ist überwiegend in den Nachmittags- bzw. Abendstunden zu leisten.
Weitere Informationen:
Eine Gleichstellung der Mitarbeiter/innen beim Amt Breitenburg ist obligatorisch. Daher begrüßen wir Bewerbungen aller Geschlechter ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Die Vorgaben des SGB IX, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Gleichstellungsgesetzes werden berücksichtigt.
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