Inserat online seit: 30 Mai
Aufgaben der Stelle
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines Schulleiters (m/w/d)
an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.
Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein Lehramt oder ihnen gleichgestellter Abschluss bzw. Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik und einem Wahlfach,
- eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unterrichtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik an der Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engagement bei der Profilierung der Schule,
- Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Erfahrungen in der Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.
Für neu bestimmte Schulleiter (m/w/d) ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftlich Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sind daher insbesondere an Bewerbungen qualifizierter Frauen interessiert.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.