Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V), der wissenschaftlich-technischen Umweltbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen. Das LUNG M-V hat die Aufgaben, den Zustand der Umwelt und des geologischen Untergrundes zu analysieren und Grundlagen für die Planung und Umsetzung von landesweiten Maßnahmen zu erarbeiten und mit diesem Wissen die Landesregierung zu beraten.
Beim LUNG M-V mit Dienstsitz in Güstrow ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer technischen Fachkraft im Labor (w/m/d) im Dezernat "Feststoffe, spezielle anorganische Analytik " (LUNG 420c) unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgaben • Geräteverantwortlichkei t für zwei spektrometrische Geräte für Elementanalytik im Arbeitsbereich (Röntgenfluoreszenzspektrometer (RFA) und Atomfluoreszenzspektrometer (AFS ) • Durchführung der Elementanalytik und fachlichen Auswertung mit der RFA und der AFS • Qualitätssicherung für die zuvor genannten Verfahren nach DIN ISO EN 17025
abgeschlossene Berufsausbildung zum staatlich geprüften Techniker in der Fachrichtung Chemie, Chemietechnik, Physiktechnik oder Umwelttechnik oder vergleichbare Schwerpunkte
nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Steuer- und Auswertesoftware spektrometrischer Analysensysteme (insbesondere RFA)
• Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und verschiedene Teilzeitmodelle
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
~30 Tage Urlaub und eine großzügige Urlaubsplanung
~ eine faire, sichere und pünktliche Bezahlung
Daher werden alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung - begrüßt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird empfohlen, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss (Zeugnisbewertung) beizufügen. Die geforderte Voraussetzung der nachgewiesenen Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird bei deutschen Muttersprachlern als erfüllt angesehen. Sollte Ihnen eine entsprechende Beurteilung bzw. ein entsprechendes Zeugnis nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung kurzfristig zu veranlassen.