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Beamtin / beamter im werkdienst (m/w/d)

Hövelhof
Justizvollzugsanstalt Hövelhof
Beamter
Inserat online seit: 13 Januar
Beschreibung

Industrie-/ Handwerksmeister/innen (m/w/d) oder
staatlich geprüfte/r Technikerin/Techniker (m/w/d)

JVA Hövelhof für die Bereiche

Elektrotechnik,
Garten- und Landschaftsbau
Sie ist zuständig für die Vollstreckung von Jugendstrafen an männlichen Gefangenen im Alter von 14 bis 24 Jahren, die sich vor Strafantritt auf freiem Fuß befinden. Die Jugendstrafanstalt ist ferner zuständig für Gefangene im Alter von 14 bis 24 Jahren, die nach Feststellung der Eignung für den offenen Vollzug im Auswahlverfahren bzw. im Wege der Progression aus Einrichtungen des geschlossenen Vollzuges verlegt werden. Aufgrund des Erziehungsauftrags liegen die Schwerpunkte dieser Vollzugseinrichtung neben allgemeinen erzieherischen und sozialtherapeutischen Maßnahmen in der schulischen und beruflichen Bildung der Gefangenen.

Angeschlossen ist eine Pflegeabteilung mit 29 Haftplätzen für männliche erwachsene Gefangene, in der Untersuchungs- und Strafhaft sowie Sicherungsverwahrung vollzogen wird.

Zu besetzen ist eine Vollzeitstelle im hiesigen Werkdienst, insbesondere in den Fachrichtungen Tischlerhandwerk, Elektrotechnik, Garten- und Landschaftsbau oder Maurerhandwerk. Die Einstellung erfolgt unbefristet im Beschäftigungsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt, insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für Beamtinnen/Beamte im Werkdienst zu absolvieren. Beamtinnen und Beamte im Werkdienst (WD) leiten Betriebe der Abteilung Berufliche Integration in Justizvollzugsanstalten, in denen sie Gefangene zur Arbeit anleiten und sie in verschiedenen handwerklichen Berufen ausbilden. Daneben übernehmen sie bei Bedarf Reparatur- und Wartungsarbeiten an Arbeitsgeräten, Maschinen und auch technischen Anlagen der Anstalt.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.
Neben der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Die Gefangenen erhalten eine arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben, z. B. Schreinerei, Schlosserei, etc.. Mit ihrer Betreuung, Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt wird.

Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss
~ abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
~ bestandene Meisterprüfung der geforderten Fachrichtung oder bestandene Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in mit berufs- und arbeitspädagogischer Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung
~ als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
~ Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
~ Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team
Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis beim Umgang mit inhaftierten Personen – soziales Verständnis
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Ansprechpartner
Verwaltungsleiterin
Frau Schmidt: 05257/986-112
Leiterin der Justizvollzugsanstalt Hövelhof

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