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contrastwerkstatt -
Das könnte genau die richtige Position für Sie sein Der Landkreis Uckermark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt vertretungsweise einen engagierten
Sozialarbeiter (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt (Prenzlau).
Ihre Aufgaben:
* Beratung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung (§§27ff SGB VIII), Eingliederungshilfen (§35 a SGB VIII) Mutter und Kind (§ 19 SGB VIII) und Hilfen
für Junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
* Bedarfsermittlung von Hilfen zur Erziehung und Fallaufnahme
* Planung und Fortschreibung passender Hilfen
* Prüfung und Koordination ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen
* Sozialpädagogische Diagnostik als Grundlage einer gemeinsamen Erarbeitung einer Zukunftsvorstellung
* Zusammenarbeit mit den Behörden und Institutionen im Einzelfall
* Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
* Dokumentation in LogoData und Statistiken
* Beratung und Vermittlung familienunterstützender Hilfen gemäß §§ 13-21 SGB VIII
* Not- und Konfliktberatung für Kinder/Jugendliche (§ 8 SGB VIII)
* Förderung der Erziehung in Familien (§ 16 SGB VIII)
* Beratung bei Trennung, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht (§§ 17, 18 SGB VIII)
* Betreuung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
* Stellungnahmen zu Namensänderungen
* Dokumentation in LogoData und Statistiken
* Bearbeitung von Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen und Einleiten entsprechender Maßnahmen (§ 8a und § 42 SGB VIII)
* Fallaufnahme sowie Fallrecherche
* Fallbearbeitung einschließlich Schutz- und Hilfeplan
* gegebenenfalls Inobhutnahme eines Kindes/Jugendlichen
Sie bringen mit:
* eine Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d), Diplom- Sozialpädagoge (FH) (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder ein
vergleichbarer Abschluss
* umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Ehe- und Familienrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht
* Kenntnisse im Bereich Gesprächsführung sowie kindliche Entwicklung und Kindeswohlgefährdung
* eine selbstständige, umsichtige Arbeitsweise sowie ein sehr gutes Kooperationsverhalten und die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren
* Belastbarkeit sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit, aber auch Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit zur Teamarbeit sind unabdingbar
* Flexibilität und Lern- bzw. Veränderungsbereitschaft gehören zu Ihren Stärken
* eine problembezogene methodische Beratungskompetenz
* eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschen Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
* PKW-Führerschein
Es muss die Bereitschaft vorliegen, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit für Bereitschaftsdienste zur Verfügung zu stehen.
Wir bieten Ihnen:
* eine befristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 29 Stunden im Rahmen einer Vertretung (eine
Aufstockung der Arbeitszeit auf bis zu 39 Wochenstunden ist befristet möglich)
* eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Team am Arbeitsort Prenzlau
* Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE
* betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
* eine Jahressonderzahlung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am leistungsorientierten Entgelt gemäß TVöD
* 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche und jährlich 2 Regenerationstage
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im PDF-Format an
. Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Herr Köppen
Telefon:
E-Mail:
sekretariat-
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Franke
Telefon:
E-Mail:
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher
Eignung bevorzugt.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.