Am Fachbereich Psychologie gelangt die Stelle e. wissenschaftl. Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz mit e.
gemäß § 27 Kollektivvertrag der Universitäten) im Bereich Klinische Kinder- und Jugendpsychologie zur Besetzung. Professor*in).
Die Universität Salzburg steht für Innovationskraft in Wissenschaft und Forschung, für forschungsbasierte Lehre und einen lebendigen Dialog mit der Gesellschaft. Im Herzen Europas – mitten in der Weltkultur-Erbe Stadt Salzburg – gelegen, bietet sie ein inspirierendes Umfeld für wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Karrieren – innovativ, interdisziplinär und international vernetzt.
wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb sowie Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben am Fachbereich Psychologie, insbesondere im Bereich des Psychologiestudiums und der Klinischen Kinder- und Jugendpsychologie;
selbständige Lehre im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden (nach dem Erreichen des Qualifikationszieles acht Semesterwochenstunden) im Bachelor- sowie Masterstudium, v.a. mit Fokus auf Ätiologie, Diagnostik, Epidemiologie und klinisch-psychologischen und/oder psychotherapeutischen Interventionen bei psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter;
eigenständige Betreuung von Doktorand*innen, Masterstudierenden & Bachelor-studierenden;
wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich der Klinischen Kinder- und Jugendpsychologie;
Mitwirkung an der Universitätsambulanz des Fachbereichs Psychologie;
Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Psychologie und die – zumindest teilweise – Publikation der Dissertation;
ausgewiesene eigenständige wissenschaftliche Forschungs- und Publikationstätigkeit im Bereich der Klinischen Kinder- und Jugendpsychologie;
sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift;
auf Basis gleichwertiger Ausbildungen außerhalb von Österreich) in die österreichische Berufsliste der Klinischen Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen;
nationale und internationale Vernetzung;
erfolgte – zumindest einjährige – externe wissenschaftliche Tätigkeit, nach Möglichkeit im Ausland;
Bereitschaft zum Engagement im Rahmen der „Third Mission“ (z.B. Wissenschaftskommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Theorie-Praxis-Transfer, Universitätsambulanz).
Darstellung der Leistungen in der Wissenschaft und Forschung;
Nach Erreichen des vereinbarten Qualifizierungszieles wird das Vertragsverhältnis entfristet (assoziierte*r Professor*in). Sollte die Qualifizierungsvereinbarung nicht bereits zu Dienstbeginn abgeschlossen werden, erfolgt bis zum Abschluss dieser Vereinbarung die Einstufung in die Gehaltsgruppe B1 gem. § 49 (3) lit. b KV. Allgemeine Informationen zur Arbeit an der Universität Salzburg finden Sie hier:
Die Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Ausschreibung ist auch im Internet unter abrufbar.