Ihr Aufgabengebiet:
Die Tätigkeit umfasst die Geschäftsführung des Fachbereichs in Zusammenarbeit mit Dekan:in und Prodekan:in sowie die Übernahme von Lehrveranstaltungen im Bereich der Informatik und die Studienberatung. Organisatorische Tätigkeitsschwerpunkte sind die Bearbeitung von Haushalts- und Personalangelegenheiten des Fachbereichs, die Betreuung des Fachbereichsrats und seiner Kommissionen inkl. Umsetzung der Beschlüsse, die Mitwirkung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Studiengängen sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs.
Unser Anforderungsprofil:
Einstellungsvoraussetzungen des Akademischen Rates / der Akademischen Rätin bzw. des Akademischen Oberrates / der Akademischen Oberrätin sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule, eine Promotion in Informatik oder einem angrenzenden Fach sowie eine hauptberufliche Tätigkeit nach dem Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung nicht gegeben sind, kann eine Einstellung im Angestelltenverhältnis erfolgen.
Neben den rechtlichen Voraussetzungen erfordert die Stelle ausgeprägtes Organisationstalent, Eigeninitiative, Belastbarkeit, sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch sowie die Fähigkeit, der inhaltlichen Komplexität des Fachbereichs gerecht zu werden.
Erwünscht werden universitäre Lehrerfahrung im Bereich der Informatik und Erfahrung in der Hochschulverwaltung oder in leitender Funktion innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens.
Die Stelle kann grundsätzlich auch in Teilzeitform besetzt werden.