Am
Bildungszentrum St. Konrad in Ravensburg
ist zum Schuljahr 2026/27 folgende Stelle zu besetzen:
Schulleitung (w/m/d) der Realschule (L 15)
Vertrauen und Selbstvertrauen sind die Grundlage für Bildung und erfolgreiches Lernen.
Die Katholischen Freien Schulen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
bilden eine starke Gemeinschaft unterschiedlicher Schularten. Offen, innovativ und orientiert am Menschen gestalten wir das Lernen an den über 90 Schulen, davon 30 in eigener Trägerschaft. Die Schulen umfassen die verschiedensten Schularten. In ihnen werden mehr als Kinder und Jugendliche unterrichtet. Der "Marchtaler Plan" dient als verbindliche pädagogische Rahmenkonzeption. Die Lehrkräfte werden in der eigenen Akademie in Obermarchtal regelmäßig fortgebildet.
An Katholischen Freien Schule im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der "Marchtaler Plan" die verbindliche pädagogische Rahmenkonzeption. Mit seinen Strukturelementen Morgenkreis, Vernetzter Unterricht, Freie Stillarbeit/Freie Studien und Fachunterricht nimmt er die Anforderungen der heutigen Zeit auf und ermöglicht eine zeitgemäße Pädagogik.
Voraussetzungen
für die Mitarbeit an diesen Schulen sind:
* Bejahung der Aufgaben und Ziele katholischer Schulen und die Bereitschaft, diese tatkräftig zu unterstützen
* Bereitschaft zum Engagement in der Ausgestaltung und Fortentwicklung des "March taler Plans"
• Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart
* Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen)
Das
Bildungszentrum St. Konrad
vereint einen Kindergarten, eine Grund- und Werkrealschule, eine Realschule und ein Gymnasium. Der Ganztagesbereich mit Mensa komplettiert das umfassende Bildungsangebot. Die Leitungen der einzelnen Bereiche gestalten gemeinsame Verantwortungsbereiche in enger Kooperation. An der vier- bis fünfzügigen Realschule werden ca. 570 Schülerinnen und Schüler von 45 Lehrkräften unterrichtet. Das Schulleitungsteam wird durch zwei Konrektoren und einen Rektoratsassistenten ergänzt. Die Schulentwicklung wird durch ein Schulentwicklungsteam vorangebracht und gesteuert. Berufsberatung und Schulsozialarbeit sind fest etabliert.
Es erwarten die Bewerber/innen:
* eine katholische freie Schule mit einem innovativen pädagogischen Konzept, das schulstandortübergreifend weiterentwickelt wird
* eine Führungsposition mit großem Gestaltungsspielraum und einem von der SKFS getragenen, spezifischen Fort- und Weiterbildungsangebot
* überschulische Kooperationen mit anderen katholischen Schulen
* eine enge Zusammenarbeit innerhalb des Schulleitungsteams und mit dem Bischöflichen Stiftungsschulamt
* eine angenehme Schulatmosphäre mit einem motivierten und engagierten Kollegium und eine sehr guten Zusammenarbeit mit der Elternschaft
* eine sehr gute Ausstattung
* ein vielfältiges Schulleben mit zahlreichen Angeboten und Kooperationen
Ihr Profil:
* organisatorische Fähigkeiten, kommunikative Kompetenz und Freude an der Gestaltung von Schulentwicklung
* Bereitschaft, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln
* Vision davon, wie eine katholische Schule mit dem Marchtaler Plan jungen Menschen ein bereicherndes und innovatives Bildungsangebot bieten und das Bildungssystem bereichern kann
Interessentinnen und Interessenten können sich gerne telefonisch bei der Schule erkundigen oder sich auf der Homepage der Schule unter
informieren.
Für weitere Fragen oder Informationen können Sie sich außerdem gerne an die Schulberaterin, Frau Christine Götz, E-Mail:, wenden.
Bewerbung
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u.a. Anschreiben, Lebenslauf, dienstliche Anlassbeurteilung, die nicht älter als zwei Jahre ist und relevante Fortbildungsnachweise) mit dem jeweiligen Betreff
bis zum 30. Oktober 2025
per Email an: bssa-
Die geltende Stellenbesetzungsordnung der SKFS finden Sie unter folgendem Link:
Vergütung/Beurlaubung/Sonstiges
: Angestellte werden auf der Grundlage der im kirchlichen Dienst geltenden Vorschriften angestellt und vergütet. Bewerberinnen und Bewerber, die Beamte des Landes Baden Württemberg sind, werden aus dem Landesdienst in den Privatschuldienst unter Anrechnung der Beurlaubungszeit auf das Besoldungsdienstalter und die ruhegehaltfähige Dienstzeit beurlaubt. Die Besoldung erfolgt auf der Grundlage der Dienstordnung der Stiftung und der hierzu ergangenen Besoldungsordnung "L"; diese orientiert sich an der Besoldungsordnung "A" des Landesbesoldungsgesetzes (LBesGBW). Die einschlägigen Vorschriften des SGB IX werden im Einstellungsverfahren berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung